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FÜHRERSCHEIN-KLASSEN

Hier findet ihr alle angebotenen Ausbildungsklassen

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                          KLASSE B

Die Führerscheinklasse B befähigt Dich zum Befördernvon Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmassevon nicht mehr als 3.500kg.Darüber hinaus darfst Du Kraftfahrzeuge führen, die eineAnzahl von 8 Sitzplätzen + Fahrersitz nicht überschreiten.

 

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter B17 (Begleitetes Fahren): 17 Jahre

Inklusive folgender Klassen: L ,AM

Vorbesitz eines Führerscheins erforderlich? Nein

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                             KLASSE A

Die Führerscheinklasse A befähigt Dich zum Befördernvon Krafträdern (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einemHubraum von mehr als 50cm3 und einer bauartbedingtenHöchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädigeKrafträder mit einer Motorleistung von mehr als 15kW.

 

Mindestalter: 24 Jahre, 

21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)

Inklusive folgender Klassen: A2, A1, AM

Vorbesitz eines Führerscheins erforderlich? Nein

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                          KLASSE BE

Die Führerscheinklasse BE befähigt Dich zum Befördernvon Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmassezwischen 750kg und maximal 3.500kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter BF17 (Begleitetes Fahren): 17 Jahre

Inklusive folgender Klassen: L, AM

Vorbesitz eines Führerscheins erforderlich? Klasse B

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                         KLASSE A1

Die Führerscheinklasse A1 befähigt Dich zum Befördernvon Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.Das Verhältnis der Leistung zur Leermasse darf maximal0,1 kW/kg betragen. Darüberhinaus darfst Du dreirädigeKrafträder führen, deren Hubraum mehr als 50 cm3 beträgtund eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehrals 45 km/h zulässt und eine Motorleistung bis 15 kW besitzt.

Mindestalter: 16 Jahre

Inklusive folgender Klassen: AM

Vorbesitz eines Führerscheins erforderlich? Nein

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                         KLASSE A2

Die Führerscheinklasse A2 befähigt Dich zum Befördernvon Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3und einer Motorleistung von maximal 35 kW. Das Verhältnisder Leistung zur Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.Die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit darf mehr als45 km/h betragen.

 

Mindestalter: 18 Jahre

Inklusive folgender Klassen: A1, AM

Vorbesitz eines Führerscheins erforderlich? Nein

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                       KLASSE B96

Die Führerscheinklasse B96 befähigt Dich zum Befördernvon Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmassevon mehr als 750kg, sofern: das Gesamtgewicht der Kombination aus einemKraftfahrzeug der Klasse B zwischen 3.500kg und 4.250kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre

Mindestalter BF17 (Begleitetes Fahren): 17 Jahre

Inklusive folgender Klassen: L, AM

Vorbesitz eines Führerscheins erforderlich? Klasse B

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                    KLASSE MO (MOFA)

Als Mofa gelten motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sowie auch Fahrzeuge mit höchstens 30 cm³ Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h (Leichtmofas).Um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen, wird ein Mofa-Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis der Klasse M benötigt. Genau genommen handelt es sich beim Führerschein der Klasse M um eine Fahrerlaubnis, die lediglich in Form einer Bescheinigung über die bestandene Theorieprüfung erbracht wird.

 

Mindestalter: 15 Jahre (Beginn mit 14 j.)

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