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HAST DU EINEN FÜHRERSCHEIN AUS EINEM ANDEREN LAND ?

Kein Problem...

Um in Deutschland auch nach dieser Zeit ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

Für mehr Informationen melde dich einfach bei uns.

Führerscheine aus der EU werden anerkannt wenn man mindestens ein halbes Jahre in Deutschland lebt und der ausländische Führerschein noch gültig ist. Wird die Fahrerlaubnis länger als ein halbes Jahr benötigt, muss sie entsprechend in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Dafür benötigt man:

  • Antragsformular

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Gültiger Führerschein (FS) im Original

  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins (plus Beglaubigung)

  • Unter Umständen muss die theoretische u. praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.

  • Biometrisches Passfoto(es werden aktuelle Lichtbilder akzeptiert)

  • Sehtestbescheinigung

  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" - Erste Hilfe Kurs

  • Gebühren Straßenverkehrsamt ca. 45,00 EUR

Probleme mit dem Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis kann es allerdings immer dann geben, wenn:

  • der Inhaber das geforderte Mindestalter noch nicht hat

  • wenn es ein vorläufiger Führerschein ist

  • wenn er nicht mehr gültig ist

  • in Deutschland ein Fahrverbot besteht

  • wenn die Fahrerlaubnis im Ausland erworben wurde bei einem Aufenthalt, der kürzer als 185 Tage war oder

  • wenn es sich nur um eine Reise handelte und der ständige Aufenthalt weiterhin in Deutschland war.

Solltet Ihr noch fragen haben meldet euch einfach bei uns.

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