Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kgoder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Fahrerschulung B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kgund
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zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
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keine Prüfung erforderlich, lediglich eine Fahrerschulung in der Fahrschule
Klasse A2
Krafträder mit
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Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Klasse B197
Siehe Klasse B.
Die Prüfung findet allerdings auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. Es müssen mind. 10 Fahrstunden a 45min. auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgen. Die Schaltkompetenz wird mit einer 15 Minütigen Testfahrt, abgenommen durch einen Fahrlehrer, abgeschlossen.
Klasse A
Krafträder mit
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Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
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einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
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einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Klasse A1
Krafträder mit
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Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
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Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Fahrerschulung B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern der Klasse A1.
Keine Prüfung erforderlich, lediglich eine Fahrerschulung in der Fahrschule.





