top of page

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kgoder

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Fahrerschulung B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kgund

  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

  • keine Prüfung erforderlich, lediglich eine Fahrerschulung in der Fahrschule

Klasse A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Klasse B197

Siehe Klasse B.
Die Prüfung findet allerdings auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
 Es müssen mind. 10 Fahrstunden a 45min. auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgen. Die Schaltkompetenz wird mit einer 15 Minütigen Testfahrt, abgenommen durch einen Fahrlehrer, abgeschlossen.

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und

  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,

  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Fahrerschulung B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern der Klasse A1.

Keine Prüfung erforderlich, lediglich eine Fahrerschulung in der Fahrschule.

©2018 by City Fahrschule Wagner. Proudly created with Wix.com

bottom of page