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Automatik-Führerschein ohne Einschränkung: Neue Regelung ab 1. April 2021

Bisher war es so, dass Fahrschüler, welche die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert haben, auch nur einen Automatik-Führerschein erhalten konnten. Die Führerscheinneulinge durften demnach nicht mit einem Schaltwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Das ändert sich nun zum 1. April 2021. Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolvieren.Diese wird aber mit der normalen Ausbildung verbunden und besteht aus:

  • mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten)

  • einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer 

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