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Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus Fahrstunden die sogenannten Stadtfahrten & spezielle Sonderfahrten die jeder Fahrschüler absolvieren muss. Diese sind Gesetzlich vorgeschrieben.
Insgesamt sind es 12 Stunden die sich wie folgt zusammen setzen:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Dunkelheitsfahrten
Wenn Du diese Fahrten absolviert und die Theorieprüfung bestanden hast, können wir dich zur Führerscheinprüfung anmelden.
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