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Neue Automatikregelung in Aussicht. Führerschein dann auch auf ElektroAutos möglich.


Auf dem Fahrschulforum am Schwielowsee hatte Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Neuigkeit zur Automatikregelung im Gepäck. Hier die Pressemeldung der MOVING, die bereits von der Zeitschrift Focus und dem Fachmagazin auto motor und sport aufgeriffen wurde:


Wer Autofahren lernt, wird es zukünftig leichter haben. Wurden Fahranfänger bisher vornehmlich auf Schaltgetriebe-Fahrzeugen ausgebildet, können sie voraussichtlich ab 2020 auf einem Automatik-Fahrzeug den Umgang mit dem Fahrzeug lernen und erhalten dennoch die Erlaubnis im Führerschein, auch ein Schaltgetriebe zu fahren. Das war bisher anders.

Den Meilenstein, der den Weg zu mehr Elektromobilität in Deutschland ebnen wird, verkündete Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, beim Fahrschulforum der MOVING Road Safety Association e.V. am Schwielowsee. Sie stellte in Aussicht, dass Fahrschüler zukünftig im Anschluss an die Automatikprüfung die Möglichkeit haben, sich zusätzlich an einem Schaltgetriebe-Fahrzeug testen zu lassen. Das würde bedeuten, dass keine erneute Fahrerlaubnis Prüfung notwendig wäre.


„Ich habe dies bislang erst telefonisch von der EU-Kommission mitgeteilt bekommen, gehe aber davon aus, dass ich in Kürze die schriftliche Bestätigung erhalte und bin zuversichtlich, dass wir das bis zum Ende des Jahres umsetzen können“, so Bartelt-Lehrfeld. „Sollte die in Aussicht gestellte Regelung in Kraft treten, könnte das Fahrtraining zukünftig vermehrt auf Automatik-Modellen stattfinden. Das macht die Fahrausbildung nicht nur einfacher, sondern Fahrschüler könnten auch besser auf das Bedienen von Elektro-Autos vorbereitet werden.


In einer Umfrage unter Fahrschülern haben wir schon 2017 herausgefunden, dass 74 Prozent der Befragten ein hohes Interesse daran haben“, so Jörg-Michael Satz, Präsident der MOVING Road Safety Association e.V.. Denn bisher waren Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatik-Getriebe ablegten, nicht für das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe zugelassen. „Deshalb entschieden sich viele gegen eine reine Automatik-Ausbildung“, erklärt Satz. Der Verband setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Fahrausbildung modernisiert wird und damit der Weg zu moderner und zukunftsfähiger Automobilität in Deutschland und Europa geebnet wird.


Auch für uns die CityFahrschule würde diese Regelung große Vorteile bieten: Wir könnten unseren Fuhrpark optimieren und der steigenden Nachfrage nach einer Ausbildung auf modernen Elektrobetriebenen Fahrzeugen nachkommen.


Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte dieser ergänzende Schaltgetriebe-Test von einer staatlich zugelassenen Stelle, wie z. B. der City Fahrschule, abgenommen werden. Der Schüler bekomme dann direkt den Führerschein ohne den Eintrag, der das Fahren von Schaltgetriebe-Fahrzeugen untersagt. Wenn er die Prüfung lieber etwas später ablegen wolle, bekäme er zunächst den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis mit dem Automatik-Eintrag.


Quelle: Pressemeldung der MOVING



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